Bestattung

 
Der christliche Glaube stützt sich auf die Hoffnung, dass wie das Leben so auch der Tod in Gottes Händen liegt. Der Tod ist im christlichen Glauben aufgefangen und geborgen in und von Gottes Gegenwart. Der Tod ist nicht das Ende des Lebens, dafür steht die Auferstehung Jesu von den Toten.

Im Trauergottesdienst nehmen wir Abschied von dem Verstorbenen. Wir feiern diesen Gottesdienst in der Hoffnung und Zuversicht, dass die Verstorbenen aufgenommen sind in die Gegenwart Gottes durch Jesu Auferstehung von den Toten.
 

Leben und Tod stehen in Gottes Hand.

So bekennt es der christliche Glaube. Unsere Hoffnung ist, dass der Mensch auch noch im Tod in der Gegenwart Gottes geborgen ist, denn für Gott gibt es kein Ende des Lebens. Dafür steht das Beispiel der Auferweckung Jesu Christi von den Toten. Deshalb nehmen wir in einem Trauergottesdienst von unseren Verstorbenen Abschied, der von der Hoffnung des Glaubens getragen ist.


Die kirchliche Bestattung findet auf den örtlichen Friedhöfen statt. Sie hat bei einer Erd- wie bei einer Feurbestattung einen ähnlichen Ablauf. (Auch aus Anlass einer Urnenbeisetzung ist ein Trauergottesdienst auf dem Friedhof möglich.)

Dazu gehört das Glockengeläut unserer Kirche und das Orgelspiel. Wenn der Verstorbene Mitglied in einem Chor war, so wird dieser die Bestattung musikalisch umrahmen. In der Regel informiert das Bestattungsinstitut den zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin über einen Todesfall und vereinbart mit ihm den Bestattungstermin.
Die Pfarrperson setzt sich umgehend mit den Angehörigen in Verbindung und verabredet ein Beerdigungsgespräch. Bei diesem werden alle im Zusammenhang mit dem Todesfall stehenden Fragen besprochen und der Trauergottesdienst vorbereitet. Am Sonntag nach der Bestattung sind die Angehörigen zum Gottesdienst der Gemeinde eingeladen, bei dem noch einmal des Verstorbenen gedacht wird.
 
Die kirchliche Bestattung ist ein Dienst der Kirche an ihren Mitgliedern und deshalb kostenfrei. Auch Christen anderer Konfessionen können auf Wunsch evangelisch bestattet werden. Aus der Kirche ausgetretene Personen haben grundsätzlich keine Möglichkeit zu einer kirchlichen Bestattung.

Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn die Angehörigen eine Verbindung zur Kirche haben und es dem Willen des Verstorbenen nicht zuwiderläuft. (In diesem Fall ist auf Beschluss des Kirchengemeinderats eine Gebühr zu entrichten!) – Näheres muss im Gespräch mit der/m zuständige/n Pfarrer/in abgeklärt werden.
 

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR BESTATTUNG UND BEGLEITUNG

Gibt es die Möglichkeit der Begleitung für die Angehörigen und den Sterbenden?
Ja. Das kann durch ihren Pfarrer, ihre Pfarrerin oder durch besonders dafür ausgebildete Menschen geschehen. Inzwischen gibt es in einigen Gemeinden sogenannte "Hospizgruppen" zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach. Die zuständige Gruppe für Lahr ist Hospizverein Lahr e.V. (hospizverein-lahr.de)
 
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Das Bestattungsunternehmen kann alle Aufgaben bis zur Grablegung und Grabpflege übernehmen oder vermitteln.

Kann ich auch eigene Wünsche einbringen?
Das können Sie, wenn es nicht den örtlichen Bestattungsvorschriften widerspricht. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Bestatter und ihrem/r Pfarrer/in. 
 
Welche Argumente sprechen für eine Erdbestattung und welche für eine Feuerbestattung?
Für eine Feuerbestattung sprechen die meist geringeren Kosten und der in der Regel geringere Aufwand bei der Pflege der Grabstätte. Für eine Erdbestattung spricht hauptsächlich ein seelischer Aspekt. Es wird sichtbar ein Mensch im Sarg in die Erde gelegt und man kann später für die notwendige Trauerarbeit immer wieder mit der Vorstellung ans Grab gehen, dass der oder die Verstorbene wirklich dort liegt. Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des/der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper. Bei der Feuerbestattung wird der Körper eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt. 
 
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem/r zuständigen Pfarrer/in abgesprochen werden.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.
 
Wenn jemand nicht in der Kirche ist, kann trotzdem eine kirchliche Bestattung stattfinden?
In der Regel geht das nicht. Mit einem Kirchenaustritt hat sich jemand ja  bewusst von der Kirche und dieser Form des Glaubens distanziert - dieser Wunsch sollte auch berücksichtig werden.
 
Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Selbstverständlich.